Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 09/ 2016
für die Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der aumass GmbH & Co. KG.
Die AGB´s (28. September 2016) gelten für Vergabeverfahren, die nach den aktuellen Vergabevorschriften VgV, GWB, VOL, VOB, BGB, sowie EU 2014/ 23/ 2014/ 24 und 2014/ 25 durchgeführt werden.
Präambel:
Das„aumass e-Vergabe Online-Portal“ ist eine webbasierte interaktive Datenbank. Sie wird durch die aumass GmbH & Co. KG – nachfolgend AU genannt – mit Sitz in Regensburg betrieben.
Die AU zeichnet sich als Herausgeber der Datenbank, im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen, verantwortlich für das Betreiben und die Funktionsfähigkeit des „aumass e-Vergabe Online-Portal“.
Wesentlicher Inhalt der Datenbank sind freie Ausschreibungen, nationale Ausschreibungen sowie EU-weite Ausschreibungen von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen.
Die AU stellt Auftraggebern, Vergabestellen und den Unternehmen eine Plattform als Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), nachfolgend Vergabeplattform genannt, auf Basis der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur e-Vergabe von Leistungen zur Verfügung. Die AU stellt das Kommunikationsinstrument sog. IKT, zur Verfügung, damit Vergabeverfahren nach VOB, BGB sowie VgV / GWB abgewickelt werden können
2. Auftraggeber
Mit dem„aumass e-Vergabe Online-Portal“ bietet die AU die gesicherte und geschützte vergaberechtskonforme elektronische Vergabe im Rahmen ihrer Produkthaftung an.
Beginnend mit der Bekanntmachung/ Veröffentlichung, über die entsprechende Bereitstellung der Vergabeunterlagen einschl. Bieterkommunikation vor Submission, bis zur elektronischen Angebotsannahme in Textform nach §126 (b) BGB, Angebotstresor und mit Angebotsöffnung, Protokollierung und Dokumentation, Information der nichtberücksichtigten Bieter, Beauftragung oder und Aufhebung von Ausschreibungen, sowie Darstellung der Submission für Bieter.
Der Auftraggeber stellt diese Vergabeunterlagen zu seinen Ausschreibungen den Unternehmern als Bewerbern/ Bietern über das „aumass e-Vergabe Online- Portal“ der AU zur Verfügung.
Vergabeunterlagen als nationale öffentliche Ausschreibungen und EU-weite Ausschreibungen werden den Unternehmern/ Bietern vom Auftraggeber gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb werden den Unternehmern/ Bietern gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Die AU bietet den Auftraggebern die Annahme elektronischer Angebote ausschließlich in Textform nach § 126 (b) BGB. Durch einen dokumentierten Tresorzugang ist sichergestellt, daß die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist im Vieraugenprinzip nach § 58 VgV geöffnet werden können.
Für die Wahrung der Textform reicht es aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform genannt wird. Darüber hinaus wird über das „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU Vergaberechtskonform ergänzend auch die Benennung des Namens des konkreten Mitarbeiters bzw. Vertreters als Vertretungsberechtigt bevollmächtigte natürliche Person gefordert, welche das Angebot oder den Teilnahmeantrag im Namen und für Rechung des Bieters gesendet und abgegeben hat.
Zusätzliche weitere Verschlüsselungssoftware und Zertifikate werden für Auftraggeber und Bieter nicht benötigt.
ex ante, ex post für beschränkte Ausschreibungen sowie bei freihändigen Vergaben als Mitteilungen nach Vergabestatistikverordnung (Verg StatVO) sind Teil der Leistung der aumass e-Vergabe.
Die Übermittlung der statistischen Meldungen für alle beschränkten, freihändigen, öffentlich nationalen und EU-weiten Ausschreibungen erfolgt automatisiert an die Länder, sowie an den Bund (www.bund.de) und EU über einen eigenes Serversystem.
Europaweite Veröffentlichungen werden bis April 2017 vom Auftraggeber auf dem System der SIMAP TED als Bekanntmachungen direkt eingegeben und parallel per pdf mit dem System aumass automatisiert abgeglichen.
Im April 2017 verfügen die Auftraggeber über die Möglichkeit, mit dem „aumass e-Vergabe Online- Portal“ der AU - als zertifizierter OJS e-Sender - eine gesicherte, digitale Übermittlung aller EU-weiten Bekanntmachungen - mit den jeweils aktuellen EU-Formularen nach Anhang V der EU Richtlinie 2014/ 24/ EU sowie 23 und 25 vom 28.März 2014 mit dokumentierter Bestätigung - an die EU TED SIMAP zu tätigen.
Der Auftraggeber verfügt über die Möglichkeit, seine eigene mandatierte Unternehmensdatenbank in den verschiedenen Leistungsbereichen zu erstellen. Einschließlich Datenimport- und Registerfunktion zur Erfassung und Pflege der von ihm ausgewählten Firmen als Unternehmensstamm nach seinen Vorgaben und Kategorien.
Die vom Auftraggeber ausgewählten Bieter erhalten in Beschränkten Verfahren Veröffentlichungen/ Ausschreibungen zu Vergabeunterlagen direkt per E-Mail und in Ihr Postfach zum Download übersandt.
Im kostenpflichtigen Paketbaustein „Unternehmensdatenbank BAU“ verfügt der Auftraggeber über eine deutschlandweite Bau-Unternehmensdatenbank mit allen wesentlichen Daten. Die AU stellt darin die Einsicht in die von den Unternehmern zur Verfügung gestellten Unternehmerprofile einschließlich der PQ Listen – sowie Referenzen und sonstige Qualifizierungen. Die Auftraggeber recherchieren Unternehmer als potentieller Bewerber/ Bieter in den ausgewählten Gewerken/ Leistungsspektren/ CPV Codes, gegliedert nach Region und Qualifikation.
3. Nutzerhotline
Die AU bietet allen Nutzern von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Hotline an, die sowohl einen technischen Support als auch Unterstützung bei Fragen zum Vergabeverfahren und zur Benutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portals“ beinhaltet.
Die Auftraggeber der kostenpflichtigen Flattarife erhalten als Nutzer darüber hinaus einen persönlichen Ansprechpartner zum telephonischen Service und Support. Sowie Einweisungen / Schulungen vor Ort.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit dem Nutzer kommt zustande mit der Vertragsbestätigung durch die AU nach elektronischer Einsendung des vom Nutzer vollständig ausgefüllten und bestätigten Antrages.
Mit der zugesandten Bestätigung erhält der Nutzer seinen persönlichen Zugang (Benutzername, Identifikationsnummer, Kennwort). Die Freischaltung des Zugangs erfolgt mit der Vertragsbestätigung.
§ 3 Preise und Gebühren
1. Unternehmer/ Bieter
Für die Nutzungspakete B, L, und D des „aumass e-Vergabe Online-Portals“ der AU fällt - je nach Paket und Ausschreibung - eine pauschale Jahresgebühr i.H.v. 180,-€ netto als Flat an. Es gelten die Preise ihrer aktuellen Fassung, siehe hierzu die unter https://plattform.aumass.de/Package?type=unternehmer hinterlegte Preisliste. Sie ist Bestandteil des Vertrages.
Die kostenpflichtig in Flatpaketen registrierten Unternehmer/ Bieter erhalten bei Öffentlichen Ausschreibungen lediglich ein redaktionelles Angebot, und können in ihrem ausgewählten Leistungsbereich unbegrenzt, komfortabel sämtliche verfügbaren privatrechtlichen Vergabeunterlagen/ Leistungsverzeichnisse ohne jegliche weitere Gebühren deutschlandweit downloaden.
Das Nutzungspaket A ist für Unternehmer/ Bieter grundsätzlich in der Registrierung kostenfrei. Für Downloads von gebührenpflichtigen und freien Ausschreibungen der privatwirtschaftlichen Auftraggeber fallen Gebühren i.H.v. 14,- € netto pro Download an.
Unabhängig von der Abrechnung der Nutzungspakete, werden allen registrierten Unternehmern grundsätzlich alle Vergabeunterlagen in EU-weiten Verfahren Ausschreibungen „als direkte, unentgeltliche und uneingeschränkte vollständige Bereitstellung der Vergabeunterlagen“ zur Verfügung gestellt. Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahme Wettbewerb sowie Nationale Ausschreibungen und VERhandlunsgverfahren mit und ohne Teilnahme Wettbewerb der Öffentlichen Auftraggeber und Sektorenauftraggeber werden den Unternehmern/ Bietern gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Auftraggeber
Für Nutzer als Auftraggeber gelten die Tarife der unter https://plattform.aumass.de/Package?type=auftraggeber hinterlegten Preisliste in ihrer aktuellen Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrages.
Zur Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portals“ der AU für Auftraggeber fallen im Tarif „Einzelabrechung“ A keinerlei pauschalen Jahresgebühren an.
Die Abrechnung im Tarif „Einzelabrechung“ A erfolgt nach einzelnen Ausschreibungen unabhängig von Verfahrensart und Leistungsbereich jeweils Quartalsweise nach Stückzahl zum Tarif 70,-€ netto pro Ausschreibung.
Zur Flatnutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portals“ der AU für Auftraggeber fallen in den Tarifen B Basis Flat 25, C Basis Flat 50 und C+ Business Flat 100 je nach gewählter Anzahl der Ausschreibungen eine pauschale Jahresgebühr als Flat an.
Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Die ggf. über die in der Flat nicht abgedeckte Anzahl der weiteren Ausschreibungen werden jeweils Quartalsweise nachberechnet.
Im optional zusätzlichen kostenpflichtigen Paketbaustein „Unternehmensdatenbank BAU“ mit einer Jährlichen Gebühr i.H.v. 2´400,-€ netto pauschal verfügt der Auftraggeber über eine deutschlandweite Bau-Unternehmensdatenbank mit allen wesentlichen Daten.
§ 4 Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen
1. Die kostenpflichtige Nutzung im Rahmen des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU werden unmittelbar nach Rechnungsstellung durch AU, durch weiter beauftragte Unternehmen zur Zahlung fällig und können mittels Erteilung einer schriftlichen Einzugsermächtigung, durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, per Kreditkarte oder Paypal beglichen werden. Die monatliche Nutzungsgebühr wird einmal jährlich im Voraus erhoben.
2. Bei Zahlungsverzug ist AU berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren i. H. v. 5,00 € je Mahnung zu erheben. Soweit AU Kosten aus Rücklastschriften entstehen, aus Gründen, welche AU nicht zu vertreten hat, sind diese Kosten vom Nutzer zu erstatten, es sei denn, der Nutzer hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die Kosten wären auch bei der Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet AU hierfür jeweils eine Rücklastschriftgebühr von 7,50 €.
3. Eine Verrechnung gegenseitiger Forderung ist unzulässig, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Der Nutzer wird auf die Verlängerung der Nutzungszeit hingewiesen und erhält gleichzeitig eine Rechnung über diesen Zeitraum.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:
a. der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch AU abgestellt hat
b. der Nutzer bei der Anmeldung (Registrierung) falsche Angaben gemacht hat
c. der Nutzer die ihm überlassenen Leistungen und Informationen vertragswidrig nutzt
d. der Nutzer gegen die Regeln der AU zu Benutzerkennung und Passwort verstößt
e. Im Falle einer gebührenfreien zur Verfügungsstellung von Nutzungszugängen verfügt die aumass GmbH & Co. KG über ein Sonderkündigungsrecht nach 12 Monaten
3. Die Kündigung bedarf der gesetzlichen Schriftform.
4. Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU. Stellt die AU dem Auftraggeber im erweiterten Nutzer-Profil einen Gutschein zum Test zur Verfügung, so gilt dieser für 12 Monate ab Registrierung als kostenfrei.
5. Die AU kann die in den Preislisten (Preisliste für Unternehmer bzw. Auftraggeber) für ihre Dienste geforderten Preise jederzeit mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende ändern. Eine solche Änderung teilt die AU dem Nutzer spätestens 8 Wochen vor Inkrafttreten mit. Die Mitteilung erfolgt postalisch oder elektronisch per E-Mail an die vom Nutzer bei der Anmeldung verbindlich angegebene E-Mail-Adresse. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende desjenigen Monats, der dem Inkrafttreten der Preisänderung vorangeht, zu. Macht der Nutzer von seinem Sonderkündigungsrecht innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Entsprechendes gilt für eine Änderung der Geschäftsbedingungen oder Leistungen durch die AU.
Bei der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist AU - unabhängig von der vorstehenden Regelung - zu einer entsprechenden Veränderung der Preise berechtigt.
§ 6 Nutzungsrechte, Haftung, Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
1. Der Nutzer hat das Recht, im „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU zu recherchieren. Er verpflichtet sich, die ihm eingeräumten Rechte zur Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU nicht missbräuchlich zu handhaben und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
2. Die Rechercheergebnisse sind nur für den eigenen, insbesondere beruflichen Gebrauch des Nutzers, der als Unternehmer nach Aufträgen oder als Auftraggeber nach Unternehmern sucht, bestimmt. Der Unternehmer ist nur berechtigt, Veröffentlichungen weiterzuverwenden, die dem Leistungsspektrum/ Gewerk seines Unternehmens entsprechen. Der Download von Leistungsverzeichnissen zum weiterverteilen an Dritte ist unzulässig.
3. Die elektronische Mehrfachnutzung mit nur einem Passwort, sowie die Weitergabe der Recherche-Ergebnisse an Dritte - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - ist unzulässig. Eine Weitergabe der Informationen aus der Datenbank der AU ist nur nach einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gestattet.
4. Der Nutzer ist für die vertragskonforme Verwendung und Geheimhaltung der ihm mitgeteilten Zugangskennung (Benutzername und Kennwort) und seiner selbstverwalteten Projekt- und Unterkonten verantwortlich.
Nutzungsberechtigt sind ausschließlich die von ihm autorisierten Mitarbeiter, d.h. Angestellte des Unternehmens bzw. Angestellte und Beamte der Vergabestelle.
Im Falle von extern eingebunden juristischen oder natürlichen Personen sind beauftragte Personen im Rahmen der Weisung des Nutzers nutzungsberechtigt.
Der Vertragspartner trifft die notwendigen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, das nur Nutzungsberechtigte Personen das System nutzen. Daten, die der Vertragspartner durch die Nutzung des Systems erhalten hat, sind nur für den eigenen Gebrauch. Weitere gewerbliche Nutzung der Daten sowie sonstige Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Nutzer weist seine autorisierten Mitarbeiter vor Beginn der Nutzung auf diese Vorgaben hin.
5. Der Nutzer ist für die Schaffung, Errichtung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen, insbesondere der Systemanforderungen (Hard- und Software), welche für die Nutzung der Zugriffs- und Übertragungs-möglichkeiten des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der (AU) notwendig sind, selbst verantwortlich.
6. Der Nutzer steht dafür ein, dass er bzw. die von ihm autorisierten Mitarbeiter bei der Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU über die erforderliche Sachkenntnis, insbesondere zur Bedienung des Programms, verfügt.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere der Verdingungsordnungen der verschiedenen Leistungen zu beachten und seine - zur Nutzung autorisierten - Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des aktuellen Vergaberechts, durch die Nutzer steht die AU nicht ein. Die Nutzer verpflichten sich, selbst hierfür Sorge zu tragen.
7. Der Nutzer handelt in seinen Betriebssystemen so, dass gewährleistet ist, dass die Benutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU mit seiner Hard- und Software virenfrei erfolgt und damit die Integrität von Dateien und der Computer Hard- und Software des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU nicht beeinträchtigt werden.
8. Die AU ist berechtigt, den Kunden bei missbräuchlicher Nutzung von der Nutzung auszuschließen, dies gilt auch für den Verdachtsfall, falls der Kunde die Gründe für den Verdachtsfall nicht hinreichend widerlegen kann. Als Missbrauch gilt insbesondere die Verletzung der Nutzungsberechtigung als auch unzulässige Inhalte zu verbreiten. Der Nutzer verpflichtet sich:
a. bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu verstoßen
b. keine Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Inhalte einzustellen
c. keine Inhalte, die Viren oder andere Programme enthalten, oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzustellen
d. Geschäfte nur bei berechtigtem Interesse, insbesondere nicht zu Testzwecken zu tätigen
e. keine, die Rechte Dritter verletzende Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren
f. erlangte Informationen in Form von Auftragsinformationen oder Angeboten ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen; insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt,
g. erlangte Informationen in Form von vollständigen Dokumenten bei öffentlichen Ausschreibungsinformationen, Dokumenten mit Kontaktadressen bei Bauvorhaben sowie Angeboten nicht an andere natürliche und juristische Personen weiterzugeben
9. Eine automatisierte Abfrage des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
10. Die AU behält sich vor, eingestellte Inhalte zu sperren, wenn an der Ernsthaftigkeit der Information Zweifel bestehen bzw. wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Die AU ist berechtigt, den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
11. Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich mitzuteilen.
12. Die AU ist berechtigt, zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung des Auftragsdienstes und zur Bekämpfung von Missbrauch, das Benutzungsverhalten von registrierten Nutzern zu beobachten.
13. Die AU behält sich das Recht vor, falls sie Informationen mit offensichtlichen Fehlern feststellt, diese aus dem System zu entfernen. Es ist ihr freigestellt, diese an den Eingebenden zurückzusenden.
14. Der Nutzer darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AU abtreten.
§ 7 Leistungsstörungen und Verfügbarkeit der Vergabeplattform
1. Aufgrund der Struktur des Internets hat die AU keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat die (AU) nicht zu vertreten.
2. Die AU kann die Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ sperren oder den Zugang zum Portal beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Fall wird sich die AU, bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ umgehend wieder herzustellen.
3. Das „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU kann täglich 24 Stunden über das Internet mit 99 % iger Erreichbarkeit genutzt werden. Alle Rechner und die Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem Rechnerverbund betrieben. Ein doppeltes Firewallsystem schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet. Auf der Plattform werden ausschließlich in der Zeit von 24:00 bis 5:00 Uhr, zur Sicherung des Betriebes, eine Systempflege sowie Sicherungen der Daten durchgeführt. Wobei die Systempflege nur in Zeitfenstern erfolgt die keine unmittelbaren und direkten Fristabläufe von Vergabeverfahren beinhalten. Innerhalb dieses Zeitraums steht die Plattform kurzzeitig nicht zur Verfügung. Der Internetzugang und das Kommunikationsequipment des Nutzers sind nicht Bestandteile dieses Vertrages.
§ 8 Urheberrechte
Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Datenbank, der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten und Systemarchitektur bleiben vorbehalten. Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte der Internetpräsenz der AU, sind urheberrechtlich geschützt.
§ 9 Haftungsbeschränkung der AU
1. Die AU haftet für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung der AU, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird nur gehaftet, falls diese ursächlich durch Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragzwecks von wesentlicher Bedeutung (Kardinalspflicht) begründet sind. Die Schadenersatzpflicht ist - abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, verjähren Schadenersatzansprüche in 12 Monaten ab Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die AU unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und deliktischer Ansprüche.
2. Die AU haftet nicht für technische Störungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der AU fallen, für Schäden aus höherer Gewalt sowie für Schäden durch missbräuchliche Nutzung des Systems. Gleiches gilt für unrichtige Informationen (einschließlich Viren), mit den daraus entstehenden Schäden soweit diese von berechtigten und nichtberechtigten Dritten in das System des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU eingegeben und darüber veröffentlicht werden.
3. Die AU übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Art, den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Gesetzmäßigkeit der Dateninhalte, die seitens der Nutzer in das „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU eingegeben werden. Insbesondere wird keine Gewähr dahingehend übernommen, dass die abgerufenen Informationen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet oder ausreichend sind. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass es sich bei dem „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU um ein Informations- und Kommunikationssystem handelt, bei dem seitens des Anbieters keine Kontrolle hinsichtlich der jeweils eingehenden und dann sofort im Internet zur Verfügung stehenden Informationen vorgenommen wird.
4. Die AU übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass von Dritten alle für den Nutzer relevanten Auftragsinformationen übermittelt werden bzw. für den Nutzer relevant sind. Gleichermaßen bietet AU keine Gewährleistung, dass auf Auftragsinformationen von Auftraggebern Angebote von Unternehmern folgen.
5. Die AU übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen von Aufträgen bzw. Vertragsabschlüssen zwischen Nutzern der Datenbank. Die AU übernimmt keine Gewährleistung für die Bonität der Nutzer der Datenbank. Die AU trifft keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern der Datenbank zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
6. Soweit die AU Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet AU weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bzgl. der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen und Programme.
7. Die AU ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von AU stammenden Inhalten (z.B. Werbebanner) auf der Webseite. Ebenso ist AU nicht verantwortlich für die Inhalte von Webseiten, auf die verwiesen wird. Links, die in Antworten von Auftragnehmern auf Anfragen enthalten sind, werden von AU nur stichprobenartig untersucht. Insofern übernimmt AU gemäß § 5 Abs. 2 Teledienstgesetz keine Haftung für die Inhalte dieser Links.
8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der AU.
9. Die AU sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform und der Software nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Der Nutzer verpflichtet sich, die durch die Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der, in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen, vertraglichen Nutzung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
2. Das „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen.
3. Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben:
Firmendaten:
Firmenname
Handelsregister-Nummer
Umsatzsteuer-ID
Steuernummer
Straße
Postleitzahl
Ort
Land
Bundesland
Telefon
Telefax
E-Mail
Homepage
Freiwillige Angaben
Nutzerdaten:
Name
Vorname
Abteilung
Straße
Postleitzahl
Ort
Land
Telefon
Telefax
E-Mail
Benutzerkennung
Kennwort
gewähltes Nutzer-Profil
Zahlungsart
Kontoverbindung
4. Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht. Die in der Systemkontrolle beschäftigten autorisierten Mitarbeiter sind im Sinne der Verschwiegenheit entsprechend verpflichtet.
5. Eine Korrektur der Nutzerdaten durch den Nutzer kann jederzeit vorgenommen werden.
6. Das „aumass e-Vergabe Online-Portal“ der AU arbeitet zum Schutz der auf dem Portal ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von Datenverarbeitungssystemen, welche auf die konkreten Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen hin überprüft wurden.
7. Zur Herstellung der Datensicherheit wird auf die „Hinweise zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie hier oder unter https://plattform.aumass.de/Home/Datenschutz erhalten.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Die AU behält sich das Recht vor, den Nutzern des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ Informationen zum Thema "Auftragsbeschaffung und Vergabe" zukommen zu lassen. Sie wird dazu die ihr von den Nutzern übermittelten Adressdaten nutzen. Nutzer können jederzeit schriftlich den Bezug der Informationen ausschließen.
2. Die AU behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienste zu modifizieren und zu verbessern. Diesbezügliche Informationen werden im Internet bekannt gegeben bzw. dort dokumentiert. Die AU behält sich das Recht vor, diesbezügliche Informationen auch durch sog. „Online-News“ bekannt zu geben.
3. Die AU ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
4. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der AU und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg.
5. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage, den gewünschten Zweck zu erreichen, geeignet sind. Das Gleiche gilt für Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.
6. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Abbedingung der Schriftformklausel.
7. Mit der Nutzung des „aumass e-Vergabe Online-Portal“ erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AU an.
Christoph Vockerodt
Geschäftsführer
aumass GmbH & Co. KG
Stand: 18.September 2016